Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (Punkte 1-10) gelten zwischen Ihnen als Kauf-bzw. Mietinteressent und uns als Makler –Immobilienberatung Thomas Froese, als vereinbart:
1.Angebote und Informationen
Bei den uns anvertrauten Objekten und den damit von uns gemachten Angaben, handelt es sich grundsätzlich um Informationen des jeweiligen Auftraggebers/Eigentümers, die wir an Dritte weitergeben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir in der Darstellung
keinerlei Haftung übernehmen. Sämtliche Angebote, Informationen und Mitteilungen von uns an Dritte sind nur für den jeweiligen Empfänger/Auftraggeber bestimmt und in jedem Fall vertrauensvoll zu behandeln. Eine Weitergabe anvertrauter Informationen an Dritte ist untersagt und kann ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vollzogen werden.
Werden diese Mitteilungen/Angebote widerrechtlich an Dritte weitergeleitet mit der Auswirkung, dass diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, so wird gegen den Empfänger des Angebotes unsere volle Provisionshöhe eingefordert.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenabschlüsse und Zwischenverkäufe, Auslassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.Vorkenntnisse
Der Empfänger unserer Angebote und Informationen ist uns gegenüber innerhalb von 2 Tagen verpflichtet, uns schriftlich mitzuteilen, dass ihm das angebotene Objekt unter Angaben der Quelle, bereits bekannt ist. Sollten wir darüber nicht rechtzeitig und vollständig in Kenntnis gesetzt worden sein, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen.
Der Provisionsanspruch bleibt in voller Höhe bestehen.
3.Entstandener Provisionsanspruch
Sofern auf der Grundlage unseres schriftlichen Nachweises oder unserer Vermittlertätigkeit ein Kauf- bzw. Mietvertrag eines von uns zu vermarktenden Objektes zustande gekommen ist,
entsteht der zugrunde gelegte Provisionsanspruch; auch unter Mitursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so bleibt unser voller Provisionsanspruch bestehen, sofern das von uns angebotene Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Das Gleiche gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird oder auch bei Erwerb eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objektes im Zuge eines Bieterverfahrens, insbesondere einer Zwangs- oder sonstigen Versteigerung.
Des Weiteren bleibt unser Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.
Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
4.Provisionsanspruch und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit dem Abschluss des Vertrages, über die von uns nachgewiesene oder vermittelte Vertragsangelegenheit des Auftraggebers.
Die Provision wird fällig und zahlbar am Tag des Kaufvertragsabschlusses in bar oder per bankbestätigtem Scheck oder per Überweisung am Bankterminal. In diesem Fall ist der Originalüberweisungsbeleg zum Vertragsabschluß mitzubringen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 6 % p.a über Bundesbankdiskont fällig.
5.Provisionssätze
Der Provisionsanspruch beläuft sich bei allen durch uns nachgewiesenen Erfolgen (s. Punkt 3) grundsätzlich in Höhe von 3 % Netto bezogen auf den erzielten objektbezogenen Kaufpreis, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.
Somit entsteht ein derzeitig gültiger Brutto – Provisionsanspruch in Höhe von 3,57 %
inkl. 19% MWST) bezogen auf den erzielten Kaufpreis.
6.Tätigkeiten für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt
tätig zu werden.
7.Vertragsabschluss
Sofern aufgrund Nachweis –und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit als Makler Bezug zu nehmen
und hinzuweisen. Wir haben grundsätzlichen Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss und sind hinsichtlich eines Termins rechtzeitig in Kenntnis zu setzen .Ferner haben wir grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Kauf-bzw. Mietvertrages und sämtlicher darauf bezogener Nebenabreden.
8.Teilunwirksamkeit
Schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderung und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen Geschäftbedingungen ist Heinsberg. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten ist ausschließlich der Gerichtsstand Aachen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz /gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand ebenfalls Aachen.
10.Haftungsauschlüsse
Grundsätzlich beruhen alle von uns veröffentlichen Angaben auf den Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere der Auftraggeber bzw. Eigentümer der Objekte.
Folglich kann durch uns für die Richtig- und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden. Lediglich entsteht ein Haftungsanspruch uns gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens nach Abwicklung des Maklervertrages.
Wassenberg, den 01.01.2008 |